Anmeldung

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, sich selbst oder andere Menschen mit Unterstützungsbedarf bei uns anzumelden - wählen Sie die für Sie beste Option.

Anmeldung über die Online-Patientenanmeldung OPAN®

OPAN® vereinheitlicht und strafft Ihren Anmeldeprozess für die ambulante Betreuung. Dieser Service steht sowohl Privatpersonen als auch medizinischem Personal, Spitälern und Heimen zur Verfügung. Das Anmeldeformular ist rund um die Uhr verfügbar, einfach übers Web auszufüllen und der Datenschutz ist durch ein SSL-Zertifikat gewährleistet. Ihre Anmeldung erreicht uns dann auf elektronischem Wege, was mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung verbunden sein kann.

Telefonische Anmeldung

Gerne nehmen wir Ihre Anmeldung auch telefonisch entgegen. Dies ist unter 041 429 30 70 von Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr möglich.

Wie wir darüber hinaus telefonisch erreichbar sind, erfahren Sie hier: Kontakt

Anmeldung per Ärztliche Anordnung durch den Arzt/die Ärztin

Damit wir unsere Dienstleistungen erbringen können, brauchen wir innerhalb einer Woche ab der Anmeldung eine Ärztliche Anordnung des Hausarztes/der Hausärztin. Als Mediziner/in können Sie unser Formular am Computer ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und dem Patient/der Patientin mitgeben. Oder Sie mailen uns Ihre Verordnung über unsere HIN-Mail-Adresse: verordnung@spitex-luzern.ch

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Die fortschreitende Digitalisierung im Gesundheitswesen sorgt bei Klientinnen und Klienten teilweise für Verunsicherung darüber, ob ihre persönlichen digitalen Daten geschützt sind. Die Spitex Stadt Luzern arbeitet in der digitalen Kommunikation mit HIN Mail. HIN Mail verschlüsselt E-Mails datenschutzkonform an HIN-Teilnehmende sowie auch an Personen ohne HIN-Anschluss. Diese E-Mails können von Dritten weder eingesehen, noch verändert werden. HIN-Teilnehmende wahren damit den Datenschutz und das Berufsgeheimnis.

Anmeldung für die Akut- und Übergangspflege durch das Spital

Es gibt Fälle, in denen ein nahtloser Übertritt vom Akutspital in eine Rehabilitationsklinik oder Übergangspflege zwar sinnvoll ist, aber aus terminlichen oder sonstigen Gründen nicht zustande kommt. In diesen Fällen kann nach dem Austritt aus dem Spital für maximal 14 Tage eine ambulante Akut- oder Übergangspflege angezeigt sein. Diese kann nur durch den Spitalarzt/die Spitalärztin verordnet werden.